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  • Wozu Wertgutachten ?
  • Was kann bewertet werden ?
  • Was kostet es ?
  • Wie lange dauert es ?
  • Welche Unterlagen werden benötigt ?



Der Zweck eines Gutachtens kann vielfältig sein, z.B.

° Kauf oder Verkauf einer Immobilie
° Renditeermittlung von Kapitalanlagen
° Ehescheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
° Kreditanträge bei Banken/Sparkassen/Versicherungen
° Versicherungsanträge für Gebäudeversicherungen
° Erbauseinandersetzungen / vorgezogene Erbregelungen
° Vermögensaufstellung
° Enteignungs- /Entschädigungsverfahren
° Zwangsversteigerung
° steuerlichen Anlässen (Entnahme aus Betriebsvermögen etc.)
° Mieterhöhungsverfahren
° Erbbauzinsanpassungen
° Gegengutachten / Gutachtenüberprüfung
° Gutachterliche Stellungnahmen zu Grundstücks- und Immobilienthemen




° unbebaute Grundstücke (z.B. Ackerland, werdendes Bauland, Bauland)
° bebaute Grundstücke (z.B. Wohn- und Gewerbeimmobilien)
° grundstücksgleiche Rechte (z.B. Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurecht)
° Rechte und Belastungen an Grundstücken (z.B. Wohnungs- und Nießbrauch-
   rechte, Baulasten und Dienstbarkeiten, Altenteilsregelungen mit/ohne Pflegever-
   pflichtung, Verrentung von Kaufpreisen)
                                                                                                                     


° Verkehrswert = "wahrscheinlichster Kaufpreis im nächsten Verkaufsfall"

   "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem
    Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
    nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der
    
sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen
    Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder
    persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." (§ 194 BauGB)

° Beleihungswert für Realkreditinstitute
° Versicherungswert, z.B. Prüfung der Deckungssumme der Gebäudeversicherung




Hier erfolgt die Honorierung auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bzw. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte etc.) richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch § 34 HOAI festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. Zwingende Grundlage für die Honorierung bildet der ermittelte Wert. Die Mindest- und Höchstsätze ergeben sich aus der Honorartafel zu § 34 HOAI.

Beispiele zur Orientierung:

Verkehrswert = 200.000 €  :  Honorar Normalstufe mittlerer Satz = 956 €
Verkehrswert = 400.000 €  :  Honorar Normalstufe mittlerer Satz = 1.343 €
Verkehrswert = 1.000.000 €  :  Honorar Normalstufe mittlerer Satz = 1.978 €

Zusätzlich werden nur die notwendigsten Nebenkosten (für Gebührenauslagen, Porto etc.) und die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.


Z.B. zu einem anderen Wertgutachten: Das Honorar kann gemäß § 33 HOAI frei vereinbart werden. 


Hier kann das Honorar frei vereinbart werden. Gesetzliche Grundlage bildet in diesen Fällen nicht die HOAI, sondern die §§ 632 ff BGB.


Wird der Sachverständige im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft tätig, so erhält er für die erbrachte Leistung und seinen Aufwand eine Entschädigung. Die Höhe bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Gesetzliche Grundlage bildet das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).



"Es kommt darauf an ..."

Eine pauschale Aussage kann kaum gegeben werden. Dies hängt im wesentlichen von der Aufgabenstellung des Gutachtens (Zweck, Umfang und Schwierigkeitsgrad) sowie meiner aktuellen zeitlichen Auslastung. ab. Wichtig: Wie schnell können erforderliche Unterlagen / Daten - auch vom Auftraggeber - zur Verfügung gestellt werden können ? Allein amtliche Auskünfte können schon mal 2 Wochen dauern ...

Aber: "Geschwindigkeit ist keine Hexerei"

Jeder Kunde darf eine schnellstmögliche Gutachtenerstellung ohne Qualitätseinbußen erwarten. Im Normalfall stehen ca. 1 Woche nach Beauftragung die wichtigsten Daten bereits zur Verfügung, so dass dann unverzüglich ein Ortstermin stattfinden kann. Anschliessend benötige ich nochmals ca. 10 Tage zur gründlichen Ausarbeitung des Gutachtens.

Also: In der Regel kann das schriftliche Gutachten nach Auftragseingang innerhalb von 3 – 4 Wochen fertiggestellt werden. In dringenden Fällen kann es sogar schneller gehen. Gewünschte Fertigstellungstermine sind am besten vor Beauftragung abzuklären und werden nach dem Grundsatz absoluter Termintreue strikt eingehalten.

Falls gewünscht, erhalten Sie zusätzlich zur gebundenen Ausfertigung das komplette Gutachten inklusive Anlagen in digitaler Form auf CD-ROM - ohne Aufpreis.



Damit der Auftrag schnell und sicher bearbeitet werden kann, wäre es von Vorteil, wenn der Auftraggeber - sofern vorhanden - nachfolgende, aktuelle Unterlagen zur Verfügung stellt:

Unterlage:Wo zu finden  bzw. anzufordern:
° KatasterkarteKataster- und Vermessungsamt
° Grundbuchauszug                                  Grundbuchamt
° Bauunterlagen
  Grundrisse, Ansichten und Schnitte,
  Berechnung von Wohn-/Nutzflächen
  und Rauminhalt
in Baugesuchsunterlagen bzw. beim Bauamt
° Übersicht der Instandsetzungen
   bzw. Renovierungen
 der letzten
  10 Jahre
eigene Zusammenstellung

Zusätzlich bei Wohnungs- und Teileigentum:
(z.B. Eigentumswohnung, Büro, Ladengeschäft)

° Teilungserklärung mit Teilungsplan
° Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
° Protokolle der letzten 2 Eigentümerversammlungen
 
Zusätzlich bei Vermietung:

° Aktuelle Mietvertrags- und Mietenzusammenstellung
  (Vertragsbeginn, Laufzeit, letzte Erhöhungen)

Zusätzlich bei Belastung bzw. Begünstigung mit Rechten:
(z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Grunddienstbarkeit)

° bei dinglichen (im Grundbuch eingetragenen) Rechten:Vertrag aus der Grundakte
° bei rein schuldrechtlichen Vereinbarungen:Vertragliche Vereinbarung


Oftmals sind nicht alle Unterlagen vorhanden bzw. können nicht kurzfristig beschafft werden. Keine Sorge: Dies ist sogar eher die Regel als die Ausnahme.

Dann sollte ich möglichst kurzfristig Mitteilung erhalten – am besten bereits bei der Vorbesprechung des Gutachtenauftrags. Die noch fehlenden Unterlagen werden durch mich beschafft und die für die Gutachtenerstellung erforderlichen Auskünfte bei den zuständigen Behörden eingeholt (z.B. zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Denkmalschutz).

                                                                                                 


Keine Bange - ich helfe Ihnen gerne weiter. Rufen Sie mich einfach an oder senden Sie mir eine eMail, um Sie zurückzurufen. Ich erläutere Ihnen gerne alles anhand Ihres konkreten Falles.

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