Es geht um Ihr Geld!

Privates Eigentum an Grund und Boden ist ein wesentliches Fundament unserer
Rechts- und Gesellschaftsordnung. Daher sind für viele Bereiche unseres Rechts- und Wirtschaftslebens Wertermittlungen von erheblicher Bedeutung.

 

Bebaute Grundstücke werden im privaten wie geschäftlichen Bereich vielfach gehandelt bzw. übertragen, sei es durch Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbschaft oder Tausch. Ob bei Ehescheidungen, Erbschafts- und Vormundschaftsangelegenheiten, Steuerfragen oder Beleihungsfällen... es gibt viele Gründe, die objektive und qualifizierte Gutachten bei der Wertermittlung notwendig machen.

Top aktuell: Sie haben Grundbesitz geerbt ?

Wenn Sie als Grundstückserbe den Erbschaftssteuerbescheid des Finanzamtes anfechten möchten, müssen Sie ein ein qualifiziertes Gutachten vorlegen. 

 

Auch wenn viele Erbschaftsfälle von der Steuer befreit sind, so gibt es jährlich immer noch tausende von Fällen, bei denen die Finanzämter vereinfachte Grundbesitzbewertungen nach den Regelungen im Bewertungsgesetz durchführen müssen. So ist z. B. das Erbe an einem Mehrfamilienwohnhaus, anders als das selbst genutzte Wohneigentum, nicht von der Steuer befreit.

 

Aufgrund der seit 2009 im Bewertungsgesetz geregelten typisierenden Bewertungsverfahren lässt es sich nicht vermeiden, dass die vom Finanzamt ermittelten Werte in besonders gelagerten Fällen über den tatsächlichen Wert eines Grundstücks hinausgehen. Damit sich die vereinfachte Grundbesitzbewertung für den Steuerpflichtigen nicht zu seinem Nachteil auswirkt, kann der Steuerpflichtige mittels eines Gutachtens nach dem neuen § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass der gemeine Wert am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den Bewertungsvorschriften ermittelte Grundbesitzwert.

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Nutzen auch Sie meine langjährige Erfahrung und Kompetenz.
Lassen Sie sich ein qualifiziertes Gutachten anfertigen und vermeiden Sie somit Kapitalverlust.

 

In einem unverbindlichen Vorgespräch erfahren Sie, ob in Ihrem Fall ein Gutachten Aussicht auf Erfolg hat, also einen niedrigeren Marktwert als der Steuerbescheid ausweisen kann. Außerdem kläre für Sie vorab, ob Ihr Finanzamt auch eine kostengünstige Kurzbewertung anerkennt. 

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