Leistung + Honorar

"Die billigsten Schuhe sind meist die teuersten!"

Bitte bedenken Sie, daß das billigste Gutachten das teuerste sein kann. Nämlich dann, wenn der Verkehrswert von unerfahrenen "Schätzern" ermittelt wird. Sie wollen schließlich (in aller Regel) mit dem Ergebnis des Gutachtens eine vermögensmäßige Entscheidung treffen. Was nützt Ihnen ein 'Gutachten' - womöglich online übers Internet - für 200,- EUR, wenn der Wert um 20.000,- EUR falsch ist? Ein Gutachten ist keine "Schätzung" und man bekommt es nicht geschenkt. Eine gute Leistung hat Ihren Preis und Sie als Kunde haben ein Recht auf Qualität.

 

Bewertungsdienstleistungen haben ein breites Spektrum. Aus diesem Grund gibt es kein einheitliches Honorar für eine Immobilienbewertung. Vor der Auftragsvergabe kläre ich daher, was in Ihrem speziellen Fall die geeignete Leistung sein kann. Es ist mir wichtig, dass Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiter hilft. Nicht in jedem Fall wird ein 30- bis 100-seitiges Gutachten benötigt. Oft reicht zur Erlangung des Auftragszwecks schon eine Kurzbewertung oder sogar mündliche Wertschätzung aus.

 

Honorare mit privaten Auftraggeber sind grundsätzlich frei verhandelbar. Grundlagen bilden §612 BGB (Beratung als Dienstleistung) und §632 BGB (Gutachten als Werkleistung).

 

Grundsätzlich erfolgt vor der Leistungserbringung der Abschluss eines schriftlichen Sachverständigenvertrags.

Ausgerichtet auf Ihren Bedarf

Unterschiedliche Anlässe und Wünsche erfordern maßgeschneiderte und flexible Angebote. Daher können Sie aus verschiedenen Leistungen auswählen:

  • Beratung 'rund um die Immobilie'
  • Sachkundige Begleitung beim Ortstermin
  • Neutrale Gutachtenüberprüfung
  • Kurzbewertung
  • Gutachten

Leistungsbeschreibung und Honorare siehe -> Honorar

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