Honorar
Bitte beachten Sie: Alle angeführten Stundensätze und Honorare sind
- Bruttopreise, d.h. inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19%
- unverbindlich und freibleibend, d.h. rechtlich bindend ist das vereinbarte Honorar
A. Beratung 'rund um die Immobilie'
Ob bei Ihnen oder in meinem Büro: mein seit 1995 breit entwickeltes Erfahrungswissen 'rund um die Immobilie' gebe ich gerne an Sie weiter, z.B. bei
- Fragen zur Kaufabwicklung, Kaufpreisen
- Rechten an Grundstücken
- Beratung bei Vertragsabschlüssen (keine Rechtsberatung!)
- Mietpreisen, Mieterhöhungen
- Erbbaurechten etc.
110,- EUR für die erste Zeitstunde, je weitere angefangene halbe Stunde 55,- EUR
(zzgl. Fahrtkostenpauschale bei Anreise über 10km)
B. Sachkundige Begleitung beim Ortstermin
- Ortstermin und Objektbesichtigung / Begleitung beim Maklertermin
- mündliche Einschätzung vor Ort oder schriftliche Kurzauskunft zum ungefähren Marktwert (von-bis-Spanne) mit Hinweis auf augenscheinlich
erkennbare Instandsetzungs- und Modernisierungserfordernisse
(bei schriftlicher Auskunft: Umfang 1-2 Seiten, Fertigstellung innerhalb 4 Tagen)
110,- EUR für die erste Zeitstunde, je weitere angefangene halbe Stunde 55,- EUR
(zzgl. Fahrtkostenpauschale bei Anreise über 10km)
C. Gutachtenüberprüfung
- Überprüfung des Gutachtens auf Sachrichtigkeit und Plausibilität
- evtl. Ortstermin, falls notwendig
- schriftliche Stellungnahme (kein Gegengutachten!)
- Fertigstellung i.d.R. innerhalb 10 Tagen
110,- EUR für die erste Zeitstunde, je weitere angefangene halbe Stunde 55,- EUR
zzgl. Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten, Gebührenauslagen, Porto & Versand)
D. Kurzbewertung
- Ortstermin und Objektbesichtigung
- Erstellung einer gebundenen Kurz-Bewertung in 2 Ausfertigungen: Kurzbeschreibung des Objekts, Berechnungsteil, eingeschätzter Verkehrs-/ Marktwert, wichtigste Anlagen, 2-8 Objektbilder (ca. 15-30 Seiten)
- CD-ROM mit Kurzbewertung (PDF-Format)
- Fertigstellung i.d.R. innerhalb 10 Tagen nach Ortstermin
Pauschal-Honorar:
400,- EUR für unbebautes Grundstück / Bewertung von Rechten
600,- EUR für Eigentumswohnung / Laden- oder Büroeinheit / Einfamilienhaus
700,- EUR für Zweifamilienhaus / Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
(zzgl. Fahrtkostenpauschale bei Anreise über 10km)
Für andere Objektarten bzw. Auftragszwecke fordern Sie bitte ein individuelles Angebot an.
Erfolgt die Bewertung desselben Objekts für zwei oder mehrere Stichtage (z.B. Bestimmung des Zugewinns aus Anfangs- und Endvermögen bei Ehescheidung), dann erhöht sich das Honorar je zusätzlichen
Stichtag um 70%.
E. Gutachten
Detailliertes, gerichtsfestes Gutachten für alle Zwecke, insbesondere bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen und steuerlichen Bewertungen
(z.B. zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gem. § 198 BewG im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung des Grundbesitzes).
- Ortstermin und Objektbesichtigung
- Erstellung eines umfassenden, gebundenen Gutachtens in 2 Ausfertigungen: differenzierte, nachvollziehbare Wertermittlung (mindestens auf Zwei-Säulen-Basis) mit umfassender Lage- und Objektbeschreibung, Begründung aller Daten und Verfahrensansätze und Dokumentation (ca. 30-80 Seiten)
- CD-ROM mit Gutachten (PDF-Format)
- Fertigstellung i.d.R. innerhalb von 2-3 Wochen nach Ortstermin
Wertabhängiges Grundhonorar ab 833,- EUR (sieheTabelle) zzgl. Nebenkosten
|
Wert bis |
Grundhonorar |
Grundhonorar |
|
100.000,- |
833,- |
1.071,- |
|
125.000,- |
952,- |
1.190,- |
|
150.000,- |
1.071,- |
1.309,- |
|
175.000,- |
1.190,- |
1.428,- |
|
200.000,- |
1.309,- |
1.607,- |
|
225.000,- |
1.428,- |
1.723,- |
|
250.000,- |
1.547,- |
1.845,- |
|
300.000,- |
1.666,- |
2.023,- |
|
350.000,- |
1.723,- |
2.083,- |
|
400.000,- |
1.785,- |
2.142,- |
|
450.000,- |
1.845,- |
2.202,- |
|
500.000,- |
1.904,- |
2.261,- |
|
750.000,- |
2.142,- |
2.618,- |
|
1.000.000,- |
2.499,- |
2.975,- |
|
1.250.000,- |
2.737,- |
3.332,- |
|
1.500.000,- |
2.975,- |
3.570,- |
|
1.750.000,- |
3.213,- |
3.927,- |
|
2.000.000,- |
3.451,- |
4.165,- |
|
2.500.000,- |
3.860,- |
4.632,- |
|
3.000.000,- |
4.240,- |
5.088,- |
|
3.500.000,- |
4.620,- |
5.544,- |
Bei höheren Werten erfolgt die Honorarermittlung mittels Extrapolation.
Grundsätzlich gilt als Wert im obigen Sinne der ermittelte Verkehrswert nach § 194 BauGB. Bei Wertminderungen aufgrund von Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten, Reparaturinvestitionen und Beeinträchtigung durch Rechte und Belastungen gilt der Wert vor Berücksichtigung dieser Wertminderungen.
Erfolgt die Bewertung desselben Objekts für zwei oder mehrere Stichtage (z.B. Bestimmung des Zugewinns aus Anfangs- und Endvermögen bei Ehescheidung), so bezieht sich das Grundhonorar
auf den höheren der ermittelten Werte und erhöht sich je zusätzlichen Stichtag um 70%.
* Was ist eine Schwierigkeitsstufe?
Schwierigkeiten können insbesondere vorliegen bei Wertermittlungen für Erbbaurechte, Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte, sonstige Rechte, Umlegungen und Enteignungen, steuerlichen Bewertungen,
unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück, Berücksichtigung von Schadensgraden, bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen
bei der Durchführung des Auftrags.
Ebenso bei erhöhten Aufwendungen durch die Feststellung der Roheinnahmen/ Bewirtschaftungskosten, die örtliche Aufnahme der Bauten, ein Aufmaß, das Anfertigung von Systemskizzen und der
Ergänzung vorhandener Grundrisse und Schnittzeichnungen.
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Gerne erstelle ich Ihnen ein 'maßgeschneidertes' Angebot.
Bitte rufen Sie mich dazu an oder schreiben Sie mir -> Kontakt
