Was Sie noch wissen sollten...

Ablauf

In der Regel läuft die -> Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens wie folgt ab:

  • Sie schreiben mir und/oder wir führen ein kostenloses telefonisches Vorgespräch, in dem Sie mir Ihr Anliegen schildern
  • Sie erhalten von mir ein ausführliches und schriftliches Angebot 
  • Sie prüfen das Angebot und senden eine unterzeichnete Ausfertigung an mich zurück, gerne digital per E-Mail (Sie haben ein gesetzliches -> Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach der Beauftragung)
  • falls ein Besichtigungstermin (Ortstermin) Leistungsstandard ist (bei Varianten B + C):
    • Sie melden sich zur Vereinbarung eines Ortstermins (falls beim Vorgespräch noch nicht reserviert)
    • Sie erhalten zur Vorbereitung des Ortstermins eine Checkliste zu hilfreichen Unterlagen/Auskünften und einen Objektfragebogen
    • Durchführung des Ortstermins mit eingehender Besichtigung durch mich persönlich
  • Sie erhalten das Auftragsdokument und die Honorarrechnung

Bestandteile des Honorars

Das Honorar setzt sich zusammen aus:

  • Grundhonorar
  • zzgl. eventuelle Zu- oder Abschläge für Besonderheiten und Schwierigkeiten (nur bei Varianten B + C)
  • zzgl. eventuelle Nebenkosten

Alle Preisangaben sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

 

Das Grundhonorar ergibt sich nach Schätz- bzw. Wertermittlungsergebnis gemäß nachfolgender Tabelle:

 

 

Variante A

 

Variante B

Variante C

  Schnelle
Wertschätzung
Kurzbewertung  Gutachten
Wert (€)   bis

Grundhonorar (€)

100.000 290 990 1.700
150.000 290 1.080 1.800
200.000 290 1.140 1.900
250.000 290 1.260 2.100
300.000 290 1.380 2.300
400.000 290 1.680 2.800
500.000 290 2.040 3.400
750.000 290 2.520 4.200
1.000.000 290 3.000 5.000
1.500.000 290 3.900 6.500
2.000.000 290 3.600 8.200
3.000.000 290 4.500 10.700
4.000.000 290 7.600 14.000
5.000.000 290 9.800 18.000
10.000.000 290 13.500 25.000
15.000.000 290 19.000 35.000
über 15.000.000 290 24.000 45.000

 

Anwendung der Honorartabelle

Grundsätzlich gilt als Wert im obigen Sinne (linke Spalte) das Schätz- bzw. Bewertungsergebnis der Auftragsvariante (nachfolgend: Ergebnis), bei Aktualisierungen das aktualisierte Ergebnis.

 

Ergänzung bei Varianten B + C (Kurzbewertung + Gutachten): Bei erheblichen zu berücksichtigenden Minderungen (z.B. Abschläge für Kernsanierung, Baumängel, Abbruchkosten, Kontaminationen, Erschließungsprobleme) gilt das ermittelte Ergebnis vor Berücksichtigung dieser Minderungen (Bemessungsgrundlage ist dann der Verfahrenswert vor Berücksichtigung der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale).

 

Ermittlung mehrere Einzel- oder Teilergebnisse / Paketabschlag 15%
Erfolgt die Ermittlung mehrere Ergebnisse (Einzel- oder Teilergebnisse), werden diese einzeln abgerechnet und nicht kumuliert. Dies gilt auch für die Bewertung von selbständig veräußerbaren Grundstücksteilflächen. Bei Bruchteileigentum (z.B. "hälftiger Anteil an") gilt das für das Volleigentum ermittelte Ergebnis. Beziehen sich die Einzel- oder Teilergebnisse auf dasselbe Grundstück bzw. Gebäude (z.B. Einzelergebnisse für mehrere Eigentumswohnungen im selben Gebäude), so erfolgt eine Minderung ("Paketabschlag") der Summe der Grundhonorare von 15%.

Berücksichtigung von Besonderheiten und Schwierigkeiten (nur bei Varianten B + C)

Besonderheiten, Schwierigkeiten oder erhöhte Aufwendungen werden auf der Basis des Grundhonorars oder nach Zeitaufwand gemäß nachfolgender Übersicht zusätzlich berechnet:

 
Besonderheit / Schwierigkeit Korrekturfaktor 

Wertermittlungsstichtag älter als 2 Jahre

+20%

Mehrere Wertermittlungsstichtage (jeweils höherer Wert maßgebend)

 

ohne Zustandsunterschiede

+30%

mit Zustandsunterschieden

+50%

Rechte am Grundstück  

Wege- oder Fahrrecht

+10%

Leitungsrecht

+20%

Überbau oder öffentliche Baulasten

+20%

Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht

+30%

Erbbaurecht oder Erbbaugrundstück

+40%

Sonstige Besonderheiten, z.B.

sonstige Rechte, Bewertung in Umlegungs- oder Enteignungsverfahren, bei unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück, bei Berücksichtigung von Hochwasserrisiko, Denkmalschutz, erhöhter Schadensgrade und Kontaminationen

+20%

Erschwerte Arbeitsbedingungen, z.B.

durch besondere Unfallgefahren, starker Staub oder Schmutz, sonstige nicht unerheblichen Erschwernisse bei der Durchführung des Auftrags

+20%

Erhöhte Aufwendungen durch Tätigkeiten, die über die reine Wertermittlung hinausgehen, aber mit dem Auftrag in Verbindung stehen, z.B.

die Berücksichtigung eines Fremdgutachtens, Wertermittlung einer Photovoltaikanlage, zusätzliche Stellungnahmen oder Werteinschätzungen, die differenzierte Ermittlung von Instandsetzungs-/Modernisierungsaufwendungen und deren Werteinfluss, die Ermittlung tatsächlicher Roheinnahmen oder Bewirtschaftungskosten, die örtliche Aufnahme der Bauten (Aufmaß), Berechnung der Flächen- und Raummaße, Erstellung bzw. Ergänzung vorhandener Grundrisse, Ansichten und Schnittzeichnungen, die Anforderung und Ergänzung notwendiger Auskünfte, Unterlagen und Dokumente (z.B. bei Bauverwaltung, Hausverwaltung, Bevollmächtigten), Sichtung und Kopieren/Scannen übergebener Bauakten (z.B. aus kompletten Bauordnern oder umfangreichen Bauakten), zeitlicher Mehraufwand beim Ortstermin wegen nicht oder unzureichend ausgefülltem Objektfragebogen

nach Zeitaufwand, je angefangene halbe Stunde 75 € 

Aktualisierung einer früheren, eigenen Wertermittlung  

ohne wesentliche Zustandsänderung (z.B. Anbauten, Ausbauten, Modernisierungen, Schäden)

-35%

mit wesentlichen Zustandsänderungen

-15%

ohne aktuellen, zusätzlichen Ortstermin 

-150 €
Ortsterminbeginn außerhalb der Regelzeit  

nach 18 Uhr und an Samstagen

+150 €

an Sonn- und Feiertagen

+300 €
Sonstiges  

zusätzliche Übermittlung als geheftete Papierform, farbiger Ausdruck

1,20 € je Seite

 

Rechte ohne Werteinfluss sind nicht zu berücksichtigen.

Beim Zusammenfallen mehrerer Rechte sind die einzelnen Faktoren zu addieren, wenn keine Gemeinsamkeit bei den Rechten besteht. Gemeinsamkeiten sind z.B. ein kombiniertes Wege-, Fahr- und Leitungsrecht auf der gleichen Teilfläche eines Grundstücks.

Nebenkosten 

Ohne gesonderte Vereinbarung gilt Folgendes:

  • für Fahrtkosten inkl. Fahrtzeit: Anfahrt bis 10 km ohne Berechnung, bis 30 km 0,95 €/km, darüber 1,20 €/km
  • eventuelle Auslagen für Auskünfte/Unterlagen bei Behörden, Verwaltern und für Marktdaten
  • Porto und Versand

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