Was Sie noch wissen sollten...
In der Regel läuft die -> Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens wie folgt ab:
Das Honorar setzt sich zusammen aus:
Alle Preisangaben sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
Das Grundhonorar ergibt sich nach Schätz- bzw. Wertermittlungsergebnis gemäß nachfolgender Tabelle:
Variante A
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Variante B |
Variante C |
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Schnelle Wertschätzung |
Kurzbewertung | Gutachten | |
Wert (€) bis |
Grundhonorar (€) |
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100.000 | 290 | 990 | 1.700 |
150.000 | 290 | 1.080 | 1.800 |
200.000 | 290 | 1.140 | 1.900 |
250.000 | 290 | 1.260 | 2.100 |
300.000 | 290 | 1.380 | 2.300 |
400.000 | 290 | 1.680 | 2.800 |
500.000 | 290 | 2.040 | 3.400 |
750.000 | 290 | 2.520 | 4.200 |
1.000.000 | 290 | 3.000 | 5.000 |
1.500.000 | 290 | 3.900 | 6.500 |
2.000.000 | 290 | 3.600 | 8.200 |
3.000.000 | 290 | 4.500 | 10.700 |
4.000.000 | 290 | 7.600 | 14.000 |
5.000.000 | 290 | 9.800 | 18.000 |
10.000.000 | 290 | 13.500 | 25.000 |
15.000.000 | 290 | 19.000 | 35.000 |
über 15.000.000 | 290 | 24.000 | 45.000 |
Anwendung der Honorartabelle
Grundsätzlich gilt als Wert im obigen Sinne (linke Spalte) das Schätz- bzw. Bewertungsergebnis der Auftragsvariante (nachfolgend: Ergebnis), bei Aktualisierungen das aktualisierte Ergebnis.
Ergänzung bei Varianten B + C (Kurzbewertung + Gutachten): Bei erheblichen zu berücksichtigenden Minderungen (z.B. Abschläge für Kernsanierung, Baumängel, Abbruchkosten, Kontaminationen, Erschließungsprobleme) gilt das ermittelte Ergebnis vor Berücksichtigung dieser Minderungen (Bemessungsgrundlage ist dann der Verfahrenswert vor Berücksichtigung der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale).
Ermittlung mehrere Einzel- oder Teilergebnisse /
Paketabschlag 15%
Erfolgt die Ermittlung mehrere Ergebnisse (Einzel- oder Teilergebnisse), werden diese einzeln abgerechnet und nicht kumuliert. Dies gilt auch für die Bewertung von selbständig veräußerbaren
Grundstücksteilflächen. Bei Bruchteileigentum (z.B. "hälftiger Anteil an") gilt das für das Volleigentum ermittelte Ergebnis. Beziehen sich die Einzel- oder Teilergebnisse auf dasselbe Grundstück
bzw. Gebäude (z.B. Einzelergebnisse für mehrere Eigentumswohnungen im selben Gebäude), so erfolgt eine Minderung ("Paketabschlag") der Summe der Grundhonorare von 15%.
Berücksichtigung von Besonderheiten und Schwierigkeiten (nur bei Varianten B + C)
Besonderheiten, Schwierigkeiten oder erhöhte Aufwendungen werden auf der Basis des Grundhonorars oder nach Zeitaufwand gemäß nachfolgender Übersicht zusätzlich berechnet:
Besonderheit / Schwierigkeit | Korrekturfaktor |
Wertermittlungsstichtag älter als 2 Jahre |
+20% |
Mehrere Wertermittlungsstichtage (jeweils höherer Wert maßgebend) |
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ohne Zustandsunterschiede |
+30% |
mit Zustandsunterschieden |
+50% |
Rechte am Grundstück | |
Wege- oder Fahrrecht |
+10% |
Leitungsrecht |
+20% |
Überbau oder öffentliche Baulasten |
+20% |
Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht |
+30% |
Erbbaurecht oder Erbbaugrundstück |
+40% |
Sonstige Besonderheiten, z.B. sonstige Rechte, Bewertung in Umlegungs- oder Enteignungsverfahren, bei unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück, bei Berücksichtigung von Hochwasserrisiko, Denkmalschutz, erhöhter Schadensgrade und Kontaminationen |
+20% |
Erschwerte Arbeitsbedingungen, z.B. durch besondere Unfallgefahren, starker Staub oder Schmutz, sonstige nicht unerheblichen Erschwernisse bei der Durchführung des Auftrags |
+20% |
Erhöhte Aufwendungen durch Tätigkeiten, die über die reine Wertermittlung hinausgehen, aber mit dem Auftrag in Verbindung stehen, z.B. die Berücksichtigung eines Fremdgutachtens, Wertermittlung einer Photovoltaikanlage, zusätzliche Stellungnahmen oder Werteinschätzungen, die differenzierte Ermittlung von Instandsetzungs-/Modernisierungsaufwendungen und deren Werteinfluss, die Ermittlung tatsächlicher Roheinnahmen oder Bewirtschaftungskosten, die örtliche Aufnahme der Bauten (Aufmaß), Berechnung der Flächen- und Raummaße, Erstellung bzw. Ergänzung vorhandener Grundrisse, Ansichten und Schnittzeichnungen, die Anforderung und Ergänzung notwendiger Auskünfte, Unterlagen und Dokumente (z.B. bei Bauverwaltung, Hausverwaltung, Bevollmächtigten), Sichtung und Kopieren/Scannen übergebener Bauakten (z.B. aus kompletten Bauordnern oder umfangreichen Bauakten), zeitlicher Mehraufwand beim Ortstermin wegen nicht oder unzureichend ausgefülltem Objektfragebogen |
nach Zeitaufwand, je angefangene halbe Stunde 75 € |
Aktualisierung einer früheren, eigenen Wertermittlung | |
ohne wesentliche Zustandsänderung (z.B. Anbauten, Ausbauten, Modernisierungen, Schäden) |
-35% |
mit wesentlichen Zustandsänderungen |
-15% |
ohne aktuellen, zusätzlichen Ortstermin |
-150 € |
Ortsterminbeginn außerhalb der Regelzeit | |
nach 18 Uhr und an Samstagen |
+150 € |
an Sonn- und Feiertagen |
+300 € |
Sonstiges | |
zusätzliche Übermittlung als geheftete Papierform, farbiger Ausdruck |
1,20 € je Seite |
Rechte ohne Werteinfluss sind nicht zu berücksichtigen.
Beim Zusammenfallen mehrerer Rechte sind die einzelnen Faktoren zu addieren, wenn keine Gemeinsamkeit bei den Rechten besteht. Gemeinsamkeiten sind z.B. ein kombiniertes Wege-, Fahr- und Leitungsrecht auf der gleichen Teilfläche eines Grundstücks.
Nebenkosten
Ohne gesonderte Vereinbarung gilt Folgendes:
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