Energieausweis

Vorlagepflicht

Vorlagepflicht bei Verkauf oder Neuvermietung

 

Sie wollen Ihre Wohnimmobilie verkaufen bzw. neu vermieten? Dann sind Sie verpflichtet, in Anzeigen in kommerziellen Medien Pflichtangaben zu machen und Interessenten bei Besichtigung einen Energieausweis für Ihr Gebäude unaufgefordert vorzulegen.

 

Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet.

 

Gerne erstelle ich Ihnen den Energieausweis inklusive Modernisierungsempfehlungen kostengünstig innerhalb weniger Tage ab 300 € (inkl. MwSt.)

Energieausweis für Wohngebäude

 

Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, zur Pflicht geworden. Grundlage hierfür ist seit 01. November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

 

Immobilienanbieter müssen mittlerweile bei Anzeigen in kommerziellen Medien (insbesondere in Zeitungen, Zeitschriften oder im Internet) gewisse Pflichtangaben u.a. Art des Energieausweises, Energieeffizeinzklasse) machen und Interessenten den Energieausweis spätestens zur Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Andernfalls wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

In der Pflicht, dass in der Immobilienanzeige die Pflichtangaben enthalten und korrekt angegeben sind, sind der Verkäufer beziehungsweise Vermieter, auch wenn ein Immobilienmakler mit dem Inserat beauftragt wurde. 

 

Zusätzlich ist bei Verkauf / Neuvermietung unter gewissen Umständen den gesetzlichen Auflagen des GEG umgehend oder innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist nachzukommen (z.B. Dämmung der obersten Geschossdecke, Austausch Heizkessel). Die Durchführung und Finanzierung erforderlicher Investitionen treffen im Verkaufsfall in der Regel den Käufer als künftigen Eigentümer. 

 

Aufgrund dieser gesetzlichen Anforderung biete ich Ihnen in Kooperation mit Energieberatern die Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude an.

Mehrwert durch sachkundige Objektbesichtigung

 

Ihr Haus wird von mir persönlich besichtigt. Anschließend wird der Energieausweis im vereinfachten Berechnungsverfahren rechtsgültig sowie zeitnah erstellt und von einem nach §88 GEG zugelassenen Energieberater berechnet, erzeugt und unterzeichnet.

 

Der Energieausweis besitzt eine hohe Aussagekraft, da er im Gegensatz zu Onlinebestellungen mit Ferndiagnosen auf einer sachkundigen Objektbesichtigung, einer fachmännischen Datenerfassung und zusätzlicher Plausibilisierung durch den

ausstellungsberechtigten Energieberater beruht.

 

Auch ohne Ortsbesichtigung möglich:

Wenn kein Vor-Ort-Termin durch mit stattfinden soll oder kann, ist die Erstellung des Energieausweis trotzdem möglich. Sie halten dann einen Datenerfassungsbogen zum Ausfüllen und Rücksenden zugeschickt. Ihre Angaben werden dann durch mich und den Energieberater plausibilisiert. 

Kosten und Dauer

 

Gebäude bis 5 Wohneinheiten: 350 € (inkl. MwSt)

Gebäude ab 6 Wohneinheiten: 400 € (inkl. MwSt)

 

zzgl. Fahrtkosten bei Anfahrt über 10 km

 

Das Honorar ermäßigt sich um 50 €, wenn der Energieausweis zusammen mit einer Wertermittlung beauftragt wird oder kein Vor-Ort-Termin durch mich stattfindet.

 

Regelbearbeitungszeit: 3 Werktage

Sie erhalten den Energieausweis mit Rechnung über E-Mail-Versand als PDF-Dokument.

Sie haben noch Fragen?

 

Bitte kontaktieren Sie mich und schildern Sie mir Ihr Anliegen.
Im Vorgespräch kann ich Ihnen detailliert Auskunft geben. Danach erhalten Sie ein schriftliches Vertragsangebot. Dieses enthält den Endpreis inkl. aller anfallenden Kosten und der Mehrwertsteuer.

 

Weitere Infos zum Gebäudeenergiegesetz, dem Energieausweis und den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen hier.

Hinweis: Der erstellte Energieausweis ersetzt keine differenzierte Energieberatung. Er erfüllt kostengünstig die gesetzlichen Anforderungen, die bei Verkauf oder Neuvermietung gemäß des GEG gefordert werden.

 

 

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