Region und Bewertungsanlässe
Mein regionaler Schwerpunkt liegt im nördlichen Baden-Württemberg, insbesondere
Selbstverständlich bin ich auch im gesamten Bundesgebiet und gerne auch bei Ihnen vor Ort tätig.
Schätzung oder Ermittlung eines / einer
sowie die Bewertung von Rechten (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht etc.)
für
zum Zwecke
Hinweis: Keine Bewertungen für steuerrechtliche Zwecke
Die Finanzbehörde kann die Vorlage des Gutachtens für einen steuerrechtlichen Zweck aus formalen Gründen ablehnen, da ich weder öffentlich bestellt noch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert bin. Um Ihnen auch bei einem sach- und fachlich korrekten Gutachten mögliche Zeit- und Kostenverluste zu ersparen, fertige ich keine diesbezüglichen Gutachten mehr an (u.a. gegen den Grundsteuerbescheid, Restnutzungsdauergutachten, zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts oder für Schenkung- oder Erbschaftszwecke, wenn die Bewertung zur Beweisführung gegen oder zur Vorlage bei der Finanzbehörde vorgesehen ist).
Bitte beachten Sie: Ich führe keine Bauschadensgutachten, Bau- und bautechnischen Abnahmen und Prüfungen, Beweissicherungen und Untersuchungen auf Schadstoffe/Kontaminationen durch. Die Zustandsbeurteilung von Grundstück und Gebäuden erfolgt nur im Rahmen einer Wertermittlung und stets zerstörungsfrei, also ohne Bauteilöffnung. Falls notwendig und gewünscht ziehe ich kompetente Fachgutachter hinzu.
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