Region und Bewertungsanlässe

Mein regionales Tätigkeitsgebiet

 

Mein regionaler Schwerpunkt liegt im nördlichen Baden-Württemberg, insbesondere 

  • Stadt- und Landkreis Heilbronn mit Umland
  • Bad Mergentheim / Osterburken / Mosbach bis Ludwigsburg / Backnang / Vaihingen (Enz) / Bietigheim-Bissingen
  • Bretten / Eppingen / Sinsheim bis Künzelsau / Öhringen / Schwäbisch Hall / Crailsheim

Selbstverständlich bin ich auch im gesamten Bundesgebiet und gerne auch bei Ihnen vor Ort tätig.

Gegenstand und Zweck

 

Schätzung oder Ermittlung eines / einer

  • Markpreisspanne (von-bis-Spanne)
  • Marktpreises auf Basis einer vereinfachten Wertermittlung
  • Verkehrs-/Marktwerts nach § 194 BauGB
  • Beleihungswerts nach § 3 BelWertV (auch durch vereinfachte Wertermittlung bis Kleindarlehensgrenze)

sowie die Bewertung von Rechten (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht etc.) 

 

für

  • unbebaute Grundstücke im Innen- und Außenbereich
  • Wohnungs- und Teileigentume (Eigentumswohnungen, Büros, Praxen, Ladeneinheiten, Garagen etc.)
  • Ein- oder Zweifamilienhäuser 
  • Mehrfamilienhäuser
  • gemischt genutzte Gebäude (Wohn- und Geschäftshäuser)
  • Gewerbeobjekte, Geschäftsgrundstücke
  • Erbbaurechtsgrundstücke

zum Zwecke

  • des Kaufs oder Verkaufs
  • der Kreditfinanzierung (Beleihung)
  • des Vermögensübertrags bzw. der Vermögensregelung (Ehescheidung, Erbe oder Schenkung)
  • für gerichtliche Zwecke (z.B. Zwangsversteigerungen, Betreuungs- und Familiengerichtsangelegenheiten)
  • für städtebauliche Zwecke (z.B. Entschädigung im Rahmen einer Baulandumlegung, Vorkaufsrecht der Gemeinde)

 

Hinweis: Keine Bewertungen für steuerrechtliche Zwecke

Die Finanzbehörde kann die Vorlage des Gutachtens für einen steuerrechtlichen Zweck aus formalen Gründen ablehnen, da ich weder öffentlich bestellt noch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert bin. Um Ihnen auch bei einem sach- und fachlich korrekten Gutachten mögliche Zeit- und Kostenverluste zu ersparen, fertige ich keine diesbezüglichen Gutachten mehr an (u.a. gegen den Grundsteuerbescheid, Restnutzungsdauergutachten, zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts oder für Schenkung- oder Erbschaftszwecke, wenn die Bewertung zur Beweisführung gegen oder zur Vorlage bei der Finanzbehörde vorgesehen ist). 

 

Bitte beachten Sie: Ich führe keine Bauschadensgutachten, Bau- und bautechnischen Abnahmen und Prüfungen, Beweissicherungen und Untersuchungen auf Schadstoffe/Kontaminationen durch. Die Zustandsbeurteilung von Grundstück und Gebäuden erfolgt nur im Rahmen einer Wertermittlung und stets zerstörungsfrei, also ohne Bauteilöffnung. Falls notwendig und gewünscht ziehe ich kompetente Fachgutachter hinzu.

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